Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
Best Lawyers® 2023 Germany

Informationstechnologierecht

Dr. Andreas Leupold LL.M. erhielt die Auszeichnung zum Best Lawyers' ® 2013 Munich Information Technology "Lawyer of the Year"2013 und wurde auf Empfehlung seiner Berufskollegen in die "The  Best Lawyers® in Germany  2013" Liste für Informationstechnologie- und Medienrecht aufgenommen, in der er seither geführt wird (Copyright 2015 by Woodward/White, Inc., of Aiken, SC). Er ist in der IT-, Medien- und Gamingbranche für die nachhaltige rechtliche Absicherung von Geschäftsmodellen und die Prozessvertretung in Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung bekannt. Er ist Herausgeber des im Verlag C.H. Beck bereits in 3. Auflage erschienenen "Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht", dass die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Informationstechnologie behandelt und wegen seines hohen Praxisbezuges einen breiten Leserkreis gefunden hat.

Online-Recht, „Cyber Law“ und „Net Law“ werden heute auch im deutschen Sprachgebrauch synonym für ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet verwendet, das sich mit der Nutzung des Internet durch Unternehmen und Verbraucher befasst. In seiner Kanzlei Leupold Legal berät und vertritt Dr. Andreas Leupold LL.M. seit mehr als 20 Jahren Unternehmen aus vielen verschiedenen Ländern in diesen und anderen Bereichen des IT-Rechts. Insbesondere vertrauen seine Mandanten auf seine Expertise bei der Beschaffung und dem Betrieb von Software und Hardware, bei der Anpassung und Einführung neuer ERP und CRM-Systeme und anderer Anwendungssoftware, bei der Auslagerung von IT-Infrastrukturen und Geschäftsprozessen (Outsourcing), bei der Erstellung und Verhandlung von Softwareüberlassungs- und Projektverträgen sowie Service Level Agreements (SLA´s), Softwarepflege- und Hardware-Wartungsverträgen, OEM-Verträgen, bei der Quellcode Hinterlegung (Software Escrow), im IT-Asset Management, bei allen rechtlichen Fragestellungen des Cloud Computing (insbes. bei der Konzeption und Nutzung von Private Cloud, Public Cloud und Hybrid Cloud Modellen) sowie der Nutzung sogenannter Digital Optical Networks, bei dem Vertrieb und der Lizenzierung von Software und der Erstellung von Endnutzerlizenzverträgen (EULA´s), der Nutzung von Open Source Software, in allen Fragen des Internetrechts, bei Online-Auktionen und anderen Verkaufsformaten im Internet, bei der Gestaltung von Domain- und Providerverträgen, Webdesign-Verträgen, der Einhaltung der Informations- und Impressumspflichten nach Maßgabe des Telemediengesetzes und der öffentlichen Zugänglichmachung von urheberechtlich geschützten Werken. Das Thema Compliance im Allgemeinen sowie die Bereiche Datenschutz und Datensicherheit im Besonderen gewinnen für alle Unternehmen zunehmend an Bedeutung und sind daher auch ein wichtiger Beratungsbereich in der Kanzlei von Dr. Andreas Leupold. Die Erstellung von Projekt-, Lizenz- und Vertriebsverträgen unter Berücksichtigung geltender Rechtsprechung ist ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Andreas Leupold, denn mit vorausschauend gestalteten IT-Verträgen können ungewollte Budgetüberschreitungen verhindert und spätere Konflikte vermieden werden. Auch die Besonderheiten des Software- und Hardware-Leasings sowie der Software- und Hardware-Miete wie auch der richtige Einsatz von Gebrauchtsoftware gehören zu den Beratungsgebieten von Dr. Andreas Leupold. In der Informationstechnologie sind Nutzungs-, Bearbeitungs- und Weitergaberechte aufgrund neuer Dienste und Lizenzmodelle ein wichtiges Thema. Deshalb bildet sich Dr. Andreas Leupold u.a. durch den Besuch verschiedener Fachkongresse im In- und Ausland fort, um Antworten auf neue rechtliche Fragestellungen zu finden, die den wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten am besten gerecht werden. Dies kommt besonders zum Tragen im Bereich des Cloud Computing und der mobilen Anwendungen/mobilen Applikationen (APPS) für Smartphones und andere mobile Endgeräte wie Tablet Computer. Sein besonderes Augenmerk gilt auch dem möglichst reibungslosen Übergang von Altsystemen zu modernen IT-Systemen, die aus Kostengründen nicht mehr im Unternehmen selbst betrieben, sondern von externen Dienstleistern bereitgestellt werden.

Auch die rechtlichen Aspekte des richtigen Einsatzes von Antivirus Software in allen Umgebungen gehören zum Tätigkeitsgebiet von Dr. Andreas Leupold. Ferner ist die angemessene vertragliche Regelung der Implementierung von Firewalls für die Absicherung gegen Angriffe von außen für jedes Unternehmen unverzichtbar und deshalb ebenfalls fester Bestandteil seiner Beratungspraxis. Daneben sorgt Dr. Andreas Leupold in seiner Kanzlei Leupold Legal durch die Gestaltung geeigneter Security Policies - auch unter Einbindung der besonderen Anforderungen an den Einsatz privater Smartphones und Tablet PC´s im Unternehmen („BYOD“) für eine klare Trennung der geschäftlichen von der privaten Nutzung mobiler Endgeräte mittels definierter Benutzerkreise („Personae“) im Rahmen der Mensch-Computer Interaktion (MCI). Hierzu gehört auch die rechtliche Unterstützung bei der Einführung eines Mobile Device Management (MDM).

Aufgrund der langjährigen Prozessvertretung einer der weltweit größten E-Commerce-Plattformen in zahlreichen Gerichtsverfahren verfügt er über ein erhebliches Erfahrungswissen bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen für fremde Inhalte. In den vom ihm für die bedeutendsten Online-Marktplätze geführten Verfahren hat Dr. Andreas Leupold einige Grundsatzentscheidungen erstritten, die auch für andere Host-Provider den Haftungsrahmen definiert haben.

Mit dem Internet als Vertriebskanal müssen sich längst auch die großen Verlagshäuser, Rundfunkanstalten, und Radiosender auseinandersetzen; Dr. Andreas Leupold hat namhafte Zeitungsverlage bei der Einführung sog. Multikanalredaktionssysteme begleitet und ist mit den besonderen Herausforderungen, die Fernsehsender auf dem Weg zur Trimedialität zu bewältigen haben, bestens vertraut.

Die Bereitstellung neuer Gaming Services und Gaming Software für PC´s und Spielkonsolen („console applications“) berührt ebenso wie die Portierung älterer Spiele auf neue Endgeräte mit Hilfe einer „virtual console“ und die Bindung neuer Konsolenspiele an individuelle User-Accounts IT-rechtliche bzw. urheberrechtliche Fragestellungen, die nur beantworten kann, wer über praxiserprobte Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten verfügt. Mit seinem langjährigen Erfahrungswissen sowohl im IT-Recht als auch im Medienrecht sowie Gaming-und Glücksspielrecht sorgt Dr. Andreas Leupold für die (vertrags-)rechtliche Absicherung und Verteidigung neuer Lizenz- und Monetarisierungsmodelle in einer sich ständig wandelnden Medienlandschaft, die sowohl für etablierte Marktteilnehmer als auch Newcomer bislang nicht gekannte Chancen für die Erschließung neuer Märkte und Kundenkreise bietet.

Von dem praktischen Erfahrungswissen, das Dr. Andreas Leupold über viele Jahre im IT-Recht erworben hat, können schließlich auch Unternehmen profitieren, die den industriellen 3D-Druck zur Herstellung von Prototypen und in der additiven Fertigung von Konsumgütern, Ersatzteilen und anderen Erzeugnissen nutzen.

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