Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Prozessführung

Erfolgreiche Prozessvertretung beruht auf praktischer Erfahrung mit den besonderen taktischen und rechtlichen Gegebenheiten und personenbezogenen Situationen vor Gericht und auf dem Verständnis des vom Mandanten betriebenen Geschäftsmodells. Einschlägige Erfahrung in der Führung von Verfahren vor Gericht ist dabei für die Abwehr unberechtigter Klagen ebenso unabdingbar wie für die Durchsetzung von Rechten. Im Zuge der langjährigen Vertretung mittelständischer Unternehmen und internationaler Weltkonzerne aus den Branchen Informationstechnologie, Medien & Unterhaltung, Verlagswesen, Gaming und Glücksspiel, sowie Autovermietung hat Dr. Leupold wiederholt Verfahren mit hohen Streitwerten geführt, die zu wichtigen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes führten. Dr. Andreas Leupold wurde zudem wiederholt in verschiedenen höchstrichterlichen Leitentscheidungen zitiert. Er übernimmt vorwiegend Gerichtsfälle aus den Bereichen IT-Recht, Medienrecht, Gaming- und Glücksspielrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Markenrecht und Lizenzen vor deutschen Gerichten.

Seit Mai 2008 regelt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen und am 26. Juli 2012 ist in Deutschland das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Dr. Andreas Leupold hat seine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator beim Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA) bereits im Jahr 2006 abgeschlossen. Wichtige Werkzeuge für diese Arbeit sind die Konsensfindung und die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl und die Ermittlung der hinter den von den Streitparteien eingenommenen Positionen stehenden Interessen, wie sie auch im sog. Harvard-Konzept zum Ausdruck kommt. Die Wirtschaftsmediation bietet nicht nur einen Weg zur zeit- und kostensparenden Klärung von Streitigkeiten mit anderen Unternehmen und schont betriebliche Ressourcen, sondern reduziert auch die Gefahr des Breittretens des Konfliktes in den Medien und schafft die Grundlage für eine nachhaltige Streitbeilegung, die den Parteien eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit oft überhaupt erst wieder ermöglicht. Erreicht wird dies durch den Verzicht auf die Überantwortung der Entscheidung an ein staatliches Gericht oder Schiedsgericht zugunsten einer eigenverantwortlichen Lösung, die den Interessen der Parteien in der Regel besser gerecht wird und keinen Verlierer kennt. Aufgabe des allparteilichen Mediators ist also nicht die Streitentscheidung, sondern die Unterstützung beider Parteien bei der Erarbeitung einer Vereinbarung, die ihren tatsächlichen Interessen am besten entspricht.

Die hier angewandten Techniken eignen sich aber nicht nur zur außergerichtlichen Streitbeilegung, sondern auch als Werkzeug zur Steuerung komplexer Projekte und zur schnelleren Erzielung von Ergebnissen in Vertragsverhandlungen.

Als Rechtsanwalt unterliegt Dr. Andreas Leupold auch bei dieser Tätigkeit den Regeln der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Damit ist insbesondere sichergestellt, dass er auch als Wirtschaftsmediator der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Da mit der Übernahme dieser Aufgabe eine Neutralitätsverpflichtung einhergeht, ist es ihm nicht möglich in Angelegenheiten in dieser Rolle tätig zu werden, in denen er eine Partei bereits als Anwalt vertreten hat. Mediationen sind ergebnisoffen und da eine Tätigkeit als allparteilicher Mediator schon wegen der Verschwiegenheitspflicht über die im Verlauf dieser Arbeit bekanntgewordenen Informationen und des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen in einem solchen Fall ausgeschlossen ist, bedarf es der sorgfältigen Abwägung, ob Dr. Andreas Leupold in dieser Rolle tätig werden soll, oder ob es sich als sinnvoller erweisen kann, die Durchführung dieser Arbeit in Fällen in denen man eine spätere Prozessführung nicht ausschließen kann, in andere Hände zu geben, damit Dr. Andreas Leupold für das Gerichtsverfahren mandatiert werden kann.

Tätigkeitsfelder
  • Mediation
  • Prozessführung
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