Dr. Andreas Leupold - Profil
Dr. Andreas Leupold LL.M. wurde auf Empfehlung seiner Berufskollegen in die "The Best Lawyers® in Germany " Liste für Informationstechnologierecht, Litigation & Medienrecht aufgenommen, (Copyright by Woodward/White, Inc., of Aiken, SC) und wird in der Handelsblatt-Liste der im IT- Recht, Litigation & Medienrecht empfohlenen Wirtschaftsanwälte geführt. In 2018 wurde seine Kanzlei Leupold Legal mit dem "Global Law Experts- 3D Printing Law Firm of the Year in Germany" ausgezeichnet.
Als Rechtsanwalt berät er seit über 20 Jahren Mandanten aus Deutschland, England, den USA und vielen anderen Ländern vorwiegend im IT-, Medien- und Gamingrecht, Marken- und Urheber- sowie Wettbewerbsrecht. Er ist Autor des im Verlag Franz Vahlen erschienenen Ratgebers „3D-Druck, Additive Fertigung und Rapid Manufacturing“. Als Industrieanwalt ist er mit den Rechtsfragen des 3D-Drucks sowie den besonderen Herausforderungen die das Urheberrecht und geistige Eigentum, Marken- und Patentrecht sowie die Produkthaftung für Unternehmen in der additiven Fertigung bereithalten, vertraut. Zum 3D-Druck für Unternehmen hat er Beiträge in Magazinen und Fachzeitschriften veröffentlicht, die einen hohen Praxisbezug aufweisen und ihren Lesern allgemeinverständlich Hintergrundwissen vermitteln.
In der Informationstechnologie unterstützt er hauptsächlich mittelständische und börsennotierte Unternehmen, insbesondere bei der Erstellung und Einführung neuer ERP-Systeme und anderer Software, bei der Auslagerung von IT-Infrastrukturen und Geschäftsprozessen (Outsourcing), bei der Erstellung und Verhandlung von Projektverträgen sowie Service Level Agreements (SLA), bei allen rechtlichen Fragestellungen des Cloud Computing, bei dem Vertrieb und der Lizenzierung von Software, im IT-Asset Management und dem Schutz personenbezogener Daten.
Aufgrund der langjährigen Vertretung einer der weltweit größten E-Commerce-Plattformen in zahlreichen Gerichtsverfahren und der Prozessvertretung weiterer weltweit bekannter Unternehmen aus verschiedenen Branchen verfügt Dr. Andreas Leupold über ein erhebliches Wissen und fundierte Praxiserfahrung bei der Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Im Medienrecht verhilft er seinen Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte an Film- und Musikwerken. Unter anderem steht er Mandanten zur Seite bei der Prüfung und Aufbereitung von Rechtekatalogen sowie der Übertragung und Lizenzierung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken.
Im Gaming- und Sportwettenrecht berät er Unternehmen aus dem In- und Ausland, unter anderem bei der Erschließung des deutschen Marktes für Sportwetten und der Lizenzierung von Computerspielen.
Dr. Andreas Leupold unterstützt seine Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung kennzeichenrechtlicher Ansprüche gegen die unbefugte Nutzung geschützter Marken und geschäftlicher Bezeichnungen.