E-Commerce und Internetrecht
Die Betreiber von Verkaufsplattformen, Tauschbörsen und Internetmarktplätzen sehen sich ebenso wie die Anbieter von Glücks- und Gewinnspielen vielen Reglementierungen und Einschränkungen ausgesetzt, die im schlimmsten Fall das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen können.Aber auch im täglichen operativen Geschäft von Unternehmen, die das Internet nicht als alleinigen oder auch nur primären Vertriebskanal nutzen, ist Rechtssicherheit das A und O für eine erfolgreiche Teilnahme am E-Commerce. Egal ob es ums Grundsätzliche oder um Details geht – in beiden Fällen profitieren meine Mandanten auch von meiner Tätigkeit als Prozessvertreter für einige der wichtigsten Player im Online-Markt. Vor dem Bundesgerichtshof habe ich für verschiedene Branchen eine Reihe von Grundsatzentscheidungen erwirkt, die zur Aufrechterhaltung des gewählten Geschäftsmodelle von besonderer Bedeutung sind. Im Einzelnen berate ich Unternehmen bei
- der Erstellung von Ein- und Verkaufsbedingungen
- der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- der Erstellung von Verträgen mit Zulieferern und Werbepartnern
- dem Schutz vor und der Abwehr von Abmahnungen
- der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
- der Vermeidung und Abwehr ungerechtfertigter Haftungsansprüche
- der Gestaltung ihrer Werbung.