Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutzbestimmungen und Unternehmerinteressen harmonieren nicht immer. Das gilt sowohl für die Daten Ihrer Mitarbeiter als auch für die Daten Ihrer Kunden. Besonders durch die Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018 müssen Unternehmen ihren Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten und Kundendaten neu überdenken und an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte nun schnellstmöglich handeln: Die fehlende Umsetzung der EU Datenschutzgrundverordnung kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden, im Ernstfall können diese bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen. Damit Sie sich bei der Datenspeicherung und Datenverwendung im rechtssicheren Raum bewegen, berät Rechtsanwalt Dr. Andreas Leupold Unternehmen in allen Rechtsfragen des Datenschutzes und der Datensicherheit, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Einhaltung der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Absicherung der Einhaltung der EU Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes durch Dienstleister, Subunternehmer und Mitarbeiter.
- Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarungen und Datenschutzvereinbarungen mit Dienstleistern
- Beschäftigtendatenschutz
- Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten zur zielgruppengerechten Ansprache und dem Anlegen von Nutzerprofilen
- Kauf und Benutzung von Adressdaten für Werbezwecke
- Telefonwerbung
- Schutz personenbezogener Daten im Internet
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Sichere Aufbewahrung von Daten (Schutz vor Verlust und dem Zugriff Dritter
- Beratung und Vertretung/Prozessführung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Nichteinhaltung von Pflichten als Auftragsdatenverarbeiter
Rechtsanwalt Dr. Andreas Leupold ist Herausgeber und Co-Autor des für den IT-Anwalt verfassten "Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht" im Verlag C.H. Beck. Durch die langjährige Vertretung von Unternehmen auch in den Bereichen von IT und E-Commerce ist er mit allen rechtlichen Fragen des Datenschutzes und ihrer praktischen Umsetzung vertraut. Bei Datenschutzverletzungen unterstützt er Unternehmen auch in der Erfüllung ihrer Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und Betroffenen und der datenschutzkonformen Neugestaltung ihrer Geschäftsprozesse.