Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Neue Rechte beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz.

13. Juni 2014

Heute tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff.) in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst. Darüber hinaus werden erstmals allgemeine Regelungen bzw. Grenzen für die Vereinbarung von Entgelten eingeführt, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten.

Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber als Anlagen zu den entsprechenden Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt.

Die Musterbelehrungen finden Sie hier:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/Musterbelehrungen/musterbelehrungen_node.html.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13.06.2014, abrufbar unter http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140613_Verbraucherrechterichtlinie.html.

 

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